Photovoltaik · Netzanmeldung · Marktstammdatenregister
PV-Anlage selbst anmelden – kostenlos, Schritt für Schritt.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister ist behördlich kostenlos. Wir führen Sie verständlich durch genau die Felder, die wirklich abgefragt werden – und erstellen Ihren normgerechten Übersichtsschaltplan als Vorlage für Ihren Elektrofachbetrieb.
Abschnitt 00 · Was ist das
Ein Begleitdienst, der Sie befähigt – kein Dienstleister, der Ihnen die Verantwortung abnimmt.
PV-Anmeldung.net ist eine kostenlose Anleitung in klarer Sprache. Sie behalten die Kontrolle, sparen die Servicegebühr und wissen vorher genau, welche Schritte, Unterlagen und Fristen auf Sie zukommen.
- Ihre Daten für die Registrierung im Marktstammdatenregister und für das Portal Ihres Netzbetreibers – Feld für Feld erklärt.
- Einen normgerechten einpoligen Übersichtsschaltplan als Entwurf und Vorlage, den Sie verstehen und mit Ihrem Elektrofachbetrieb abstimmen.
- Reine Anmeldedienste erstellen keinen Schaltplan und kosten je nach Anbieter mehrere hundert Euro.
- Reine Schaltplan-Werkzeuge laufen meist im Abo. Hier ist beides in einem Ablauf – derzeit kostenlos.
Balkonkraftwerk? Für steckerfertige Geräte (bis 2 kWp Module / 800 VA Wechselrichter) gibt es einen deutlich kürzeren Weg: keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr, nur die vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister. Mehr dazu im FAQ.
Abschnitt 01 · Ablauf
So läuft die Anmeldung wirklich ab.
Ehrlich und vollständig – inklusive der Schritte, die nicht Sie, sondern Ihr Elektrofachbetrieb übernimmt. So gibt es keine Überraschungen.
Netzbetreiber identifizieren
Selbst machbarDer zuständige Verteilnetzbetreiber steht auf Ihrer Stromrechnung bzw. im Netznutzungsvertrag – es ist nicht Ihr Tarifanbieter. Über die Postleitzahl lässt er sich auch online ermitteln.
Grundlage: § 8 EEG 2023 · NAV
Netzanschlussbegehren – vor der Installation
Über ElektrofachbetriebDie Anmeldung wird vor dem Bau über das digitale Portal des Netzbetreibers gestellt (seit 01.01.2025 standardisiert). Bei einer fest installierten Dachanlage erfolgt das rechtswirksam nur über einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Fachbetrieb. Der Netzbetreiber meldet bei Anlagen bis 30 kW binnen eines Monats einen Zeitplan zurück.
Grundlage: § 8 Abs. 5/7 EEG 2023 · § 13 Abs. 2 NAV
Technische Unterlagen einreichen
Sie bereiten vorDazu gehören Datenblätter von Modulen und Wechselrichter, das Einheitenzertifikat bzw. die Konformitätserklärung nach VDE-AR-N 4105, der Nachweis des NA-Schutzes sowie Lageplan und einpoliger Übersichtsschaltplan. Genau hier hilft unser Netzplan-Entwurf.
Grundlage: VDE-AR-N 4105:2018-11 · § 8 Abs. 6 EEG 2023
Installation & Inbetriebsetzung
ElektrofachkraftMontage und Inbetriebsetzung übernimmt die eingetragene Elektrofachkraft. Vor der ersten Einspeisung muss ein Zweirichtungszähler vorhanden sein; den Tausch veranlasst der Messstellenbetreiber. Die Anwesenheit des Netzbetreibers ist bei Anlagen bis 30 kW nur im Ausnahmefall nötig.
Grundlage: § 8 Abs. 6 EEG 2023 · § 13 Abs. 2 NAV · § 3 Abs. 3a MsbG
Inbetriebsetzungsprotokoll
ElektrofachkraftDie Fachkraft füllt das Protokoll (Anhang E der VDE-AR-N 4105) aus und sendet es an den Netzbetreiber. Verlangen Sie eine Kopie – sie ist Ihr Nachweis gegenüber Netzbetreiber, Finanzamt und Versicherung.
Grundlage: VDE-AR-N 4105:2018-11, Anhang E
Marktstammdatenregister – binnen 1 Monat
Selbst & kostenlosRegistrieren Sie die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Ohne Eintrag zahlt der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung; ein Versäumnis ist eine Ordnungswidrigkeit.
Grundlage: Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Steuerliche Einordnung
Meist nichts zu tunAnlagen bis 30 kWp sind einkommensteuerfrei, der Kauf unterliegt dem Nullsteuersatz (0 % USt). In der Regel ist weder eine Gewerbeanmeldung noch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nötig. Im Zweifel klärt das Ihr Finanzamt oder Steuerberater.
Grundlage: § 3 Nr. 72 EStG · § 12 Abs. 3 UStG
Realistische Dauer: von der Netzanfrage bis zum vergütungsfähigen Betrieb meist rund 4–12 Wochen – abhängig von der Auslastung von Handwerk und Netzbetreiber sowie vom Zählertausch. Ein Balkonkraftwerk geht in Minuten bis wenigen Tagen.
Abschnitt 02 · Ehrliche Grenze
Was Sie selbst machen – und was der Elektrofachbetrieb machen muss.
Das schaffen Sie. Aber eine fest installierte Dachanlage darf in Deutschland niemand komplett allein anschließen. Wir sagen ehrlich, wo die Grenze verläuft.
Das machen Sie selbst
- Zuständigen Netzbetreiber ermitteln
- Im Marktstammdatenregister registrieren
- Daten für das Netzbetreiber-Portal vorbereiten
- Normgerechten Netzplan-Entwurf erstellen
- Komplettes Balkonkraftwerk (nur MaStR)
Das macht Ihr eingetragener Fachbetrieb
- Netzanschlussbegehren rechtswirksam stellen
- Finalen Übersichtsschaltplan verantworten
- Anschluss & Inbetriebsetzung der Anlage
- Inbetriebsetzungsprotokoll erstellen
- Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber
Im Klartext: Anschluss und Inbetriebsetzung einer festen Dachanlage darf laut § 13 Abs. 2 NAV nur ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Unternehmen ausführen. Wer Ihnen „ganz ohne Fachmann" verspricht, irrt. Unser Netzplan ist ein normgerechter Entwurf, den Sie verstehen und mit Ihrem Fachbetrieb abstimmen – nicht der selbst eingereichte, verantwortete Plan.
Abschnitt 03 · Der Netzplan
Was der Netzbetreiber wirklich verlangt.
Zwei Dokumente werden oft verwechselt – sie ersetzen sich nicht. Wir bereiten beide korrekt vor.
Das elektrische Dokument
Eine einpolige Darstellung „ab Netzanschluss" mit genormten Schaltzeichen (DIN EN 60617) und eindeutiger Betriebsmittelkennzeichnung. Verbindlich gefordert über den Vordruck E.8 mit Verweis auf VDE-AR-N 4100, Abschnitt 5.5.
Das geografische Dokument
Ein Kartenausschnitt mit Gemarkung, Flur und Flurstücknummer, der den Anlagenstandort markiert. Er verortet die Anlage – und ersetzt nicht den elektrischen Übersichtsschaltplan.
Pflichtinhalte des einpoligen Übersichtsschaltplans
- Netzanschlusspunkt / Hausanschlusskasten
- Einspeisepunkt (≤ 4,6 kVA einphasig, darüber dreiphasig)
- Zählerplatz & Messkonzept (Volleinspeisung / Überschuss)
- Zweirichtungszähler Z1, ggf. Erzeugungszähler Z2
- Wechselrichter (Hersteller, Typ)
- PV-Generator / Strings (Anzahl, kWp)
- Energiespeicher, falls vorhanden
- NA-Schutz (im WR oder zentral)
- Schalt- und Trenneinrichtungen
- Überstromschutz / Absicherung (SLS)
- Leitungsquerschnitte
- Überspannungsschutz, Erdung
30-kVA-Schwelle: Bis 30 kVA genügt in der Regel der im Wechselrichter integrierte NA-Schutz. Darüber ist ein zentraler NA-Schutz mit Kuppelschalter erforderlich, dessen Einbauort im Plan auszuweisen ist.
Abschnitt 04 · Kosten
Warum das hier kostenlos ist.
Eine berechtigte Frage. Hier die ehrliche Antwort – ohne Kleingedrucktes.
- BehördeDie Anmeldung selbst ist gratis. Weder das Marktstammdatenregister noch der Netzbetreiber verlangen eine Anmeldegebühr. Wir machen den Weg nur verständlich.
- VergleichKommerzielle Anmeldedienste verlangen dafür mehrere hundert Euro, reine Schaltplan-Werkzeuge ein laufendes Abo. Wer es selbst macht, spart diese Gebühr – bei gleichem Ergebnis.
- Keine FalleKein Konto-Zwang, kein verstecktes Abo, keine automatische Verlängerung, kein Datenverkauf, keine Weitergabe an Dritte.
- AnspruchVon Selbermachern für Selbermacher. Das Ziel ist Befähigung – nicht der Verkauf Ihrer Kontaktdaten.
Abschnitt 05 · Vertrauen & Rechtssicherheit
Sorgfalt statt Marketing.
Überprüfbare Anker statt erfundener Logoleisten. Was Sie hier bekommen – und was Sie beachten sollten.
- DatenschutzDatensparsamkeit: Wir fragen nur, was zur Kontaktaufnahme nötig ist. Keine Tracker, keine externen Schriften oder CDNs. Details in der Datenschutzerklärung.
- NormbezugKonkrete, nachprüfbare Grundlagen statt Floskeln: VDE-AR-N 4105/4100, § 8 EEG 2023 (Solarpaket I), § 13 NAV, MaStRV, § 3 Nr. 72 EStG.
- FristenSachlicher Hinweis, kein Druckmittel: Die MaStR-Frist beträgt einen Monat. Ohne Registrierung gibt es keine Einspeisevergütung; ein Versäumnis ist eine Ordnungswidrigkeit.
- AktualitätStand 06/2026 – berücksichtigt das vereinfachte Verfahren bis 30 kWp, die Pflicht-Portale seit 01.01.2025 und die Steuerbefreiung.
- EhrlichRealistische Bearbeitungszeiten und mögliche Hürden nennen wir offen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Abschnitt 06 · FAQ
Klar beantwortet.
Ist das wirklich kostenlos – wovon lebt ihr?01
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber ist behördlich gratis – wir machen sie nur einfacher. Der Dienst ist derzeit kostenlos, es gibt kein Abo und keinen Datenverkauf. Sollte später ein optionales Zusatzangebot hinzukommen, bleibt der hier beschriebene Kern kostenlos und wird klar gekennzeichnet.
Kann ich meine Dachanlage komplett selbst anmelden und anschließen?02
Nein. Anschluss und Inbetriebsetzung einer fest installierten Anlage dürfen laut § 13 Abs. 2 NAV nur durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen. Selbst machbar sind die Identifikation des Netzbetreibers, die Datenvorbereitung, der Netzplan-Entwurf und die MaStR-Registrierung. Ein komplettes Balkonkraftwerk dürfen Sie dagegen selbst in Betrieb nehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter?03
Der Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber) betreibt das physische Stromnetz, an das Ihre Anlage angeschlossen wird – die Netzanmeldung geht an ihn. Der Stromanbieter ist nur Ihr Tarif-/Liefervertrag. Den zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf der Stromrechnung oder über die Postleitzahl.
Brauche ich einen Erzeugungszähler (Z2)?04
Das hängt vom Messkonzept ab. Bei Überschusseinspeisung über 10 kW ist ein zusätzlicher Erzeugungszähler typischerweise erforderlich, bei kleineren Anlagen oft entbehrlich. Maßgeblich ist die Vorgabe Ihres Netz- bzw. Messstellenbetreibers.
Gilt das auch für mein Balkonkraftwerk?05
Für steckerfertige Geräte bis 2 kWp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung ist seit dem Solarpaket I keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig (§ 8 Abs. 5a EEG 2023). Es bleibt nur die vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister – die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch.
Was, wenn der Netzbetreiber nicht fristgerecht antwortet?06
Reagiert der Netzbetreiber bei einer Anlage bis 30 kW nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, besteht ein gesetzliches Anschlussrecht: Die Anlage darf dann unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik dennoch angeschlossen werden (§ 8 Abs. 5/6 EEG 2023).
Muss ich das ans Finanzamt melden?07
Für Anlagen bis 30 kWp in der Regel nicht: Sie sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), und die Finanzverwaltung verzichtet meist auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Verbindlich klären können das nur Ihr Finanzamt oder Steuerberater.
Speichert ihr meine Daten oder verkauft ihr sie?08
Nein. Wir erheben nur, was zur Beantwortung Ihrer Anfrage nötig ist, geben nichts an Dritte weiter und verkaufen keine Daten. Wie wir mit Ihrer Anfrage umgehen, steht transparent in der Datenschutzerklärung.
Abschnitt 07 · Loslegen
Mit der Daten-Checkliste beginnen.
Sagen Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns mit Ihrer persönlichen Checkliste und – wenn Sie möchten – einem Entwurf Ihres Übersichtsschaltplans. Unverbindlich und kostenlos.